Wärmelieferungsverträge sind Dauerschuldverhältnisse, weil es um die sukzessive Belieferung mit Wärme geht und vielfach Investitionen zum Einsatz kommen, die sich über 10 bis 15 Jahre verteilen müssen, damit der Wärmepreis für den Kunden bezahlbar bleibt.
Was aber ist, wenn der Kunde plötzlich andere Pläne mit seiner Immobilie hat und den Wärmelieferungsvertrag vorzeitig beenden möchte? Für GWS ist das kein Problem. Grundsätzlich sind alle unsere Wärmelieferungsverträge jährlich kündbar. Der Kunde muss nur die noch nicht getilgten Investitionskosten ablösen und den Energiebezugsvertrag im Rahmen seiner Restlaufzeit fortführen. Weitere Kosten wie entgangener Gewinn oder Vorfälligkeitskosten fallen nicht an.